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   RG, 05.07.1915 - Rep. IV. 4/15   

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https://dejure.org/1915,156
RG, 05.07.1915 - Rep. IV. 4/15 (https://dejure.org/1915,156)
RG, Entscheidung vom 05.07.1915 - Rep. IV. 4/15 (https://dejure.org/1915,156)
RG, Entscheidung vom 05. Juli 1915 - Rep. IV. 4/15 (https://dejure.org/1915,156)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Muß das eigenhändige Testament von dem Erblasser stets mit dem Namen unterzeichnet sein, dessen er sich im Verkehr allgemein bedient, insbesondere mit dem Familiennamen? 2. Kann die Angabe des Ortes der Errichtung beim eigenhändigen Testament unter Umständen auch in ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernisse des eigenhändigen Testaments.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 87, 109
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 25.10.2002 - V ZR 279/01

    Anforderungen an die Unterzeichnung einer notariellen Urkunde

    Das ist dann der Fall, wenn sie unter diesem Vornamen in der Öffentlichkeit allgemein bekannt ist, wie z.B. kirchliche Würdenträger und Angehörige des Hochadels (vgl. RGZ 87, 109, 111; Huhn/von Schuckmann, BeurkG, 3. Aufl., § 13 Rdn. 22; Jansen, FGG, 2. Aufl., § 13 BeurkG, Rdn. 19; Mecke/Lerch, BeurkG, 2. Aufl., § 13 Rdn. 20; Soergel/Harder, BGB, 12. Aufl., § 13 BeurkG, Rdn. 6; Glaser, DNotZ 1958, 302).
  • BayObLG, 19.02.1976 - BReg. 1 Z 8/76

    Ausschluss als Erbe oder Unwirksamkeit einer Erbeinsetzung wegen

    Es ist anerkannt, daß eine letztwillige Verfügung auch in einem Brief enthalten sein kann (RGZ 87, 109/110; BayObLGZ 1963, 58/60; KG DFG 1943, 43 und NJW 1959, 1441; OLG Stuttgart Rpfleger 1964, 148; Staudinger Rdnr. 12, Palandt Anm. 2 a, je zu § 2247 BGB ).
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